Die Erwerbssteuern (Grunderwerb, Kataster, Hypothek) sind bereits in den gezahlten Beträgen enthalten. Falls Sie Anspruch auf Steuervergünstigungen (z. B. „Erstwohnung“) haben, muss dies im Rahmen der Versteigerung beantragt werden.
Als neuer Eigentümer sind Sie ab dem Jahr des Eigentumserwerbs für die jährliche Grundsteuer (IMU) verantwortlich. Informieren Sie sich bei der Gemeinde über Fristen und Sätze.